lunedì 17 novembre 2014

Die Islamische Ehe


Es gibt zwei Arten islamischer Ehe. Die eine ist die klassische Ehe, genannt „nikah“, ein Vertrag der zur Kategorie „Verkäufe“ gehört und der, wenn es nicht zu einer Verstossung kommt, unbefristet ist. Die zweite Art ist die Ehe auf Zeit, die „mut’a“, ein Vertrag der zur Kategorie „Mieten und Verpachtungen“ zählt und der jede gewünschte Dauer haben und auch verlängert werden kann. Er kann die Dauer von einer Stunde, einer Woche oder eines Monat haben. Oder solange wie der, den ich in der Stadt Qom abschliessen musste, als ich dort Khomeini interviewen wollte. Der für die Sittenkontrolle zuständige Mullah zwang mich meinen Dolmetscher zu heiraten, der schon mit einer eifersüchtigen Spanierin verheiratet war. (In meinem Buch „Die Wut und der Stolz“ habe ich die Geschichte nicht zu Ende erzählt und werde seither mit der Frage verfolgt: „Hast du wirklich den Mann der eifersüchtigen Spanierin geheiratet?“. Ja, das habe ich. Auf stehendem Fusse. Oder richtiger: er hat mich geheiratet indem er ein Blatt unterschrieb, das der Mullah unter dem Ruf „Schande, Schande“ herumschwenkte. Wenn nicht, hätten sie uns beide erschossen und mit dem Interview wäre es aus gewesen. Die Ehe wurde jedoch nicht vollzogen und das schwöre ich bei meiner Ehre. Nach dem Interview mit dem alten Tyrannen habe ich mich verdrückt, und diesen Ehemann auf Zeit habe ich nie wiedergesehen).

Im Gegensatz zu einer richtigen Ehe, ist die „mut’a“ ein Mittel um Zufallsbeziehungen zu legitimieren. Eine pharisäische Ausflucht um Ehebruch zu begehen ohne zu sündigen, ein Trick um sich zu prostituieren. Nicht aus Zufall werden die Sohne Allahs verlegen, wenn sie davon sprechen. Die Sunniten haben die „mut’a“ abgeschafft und die Schiiten praktizieren sie unter der Hand. Den „nikah“ hingegen nicht. Das erste was über den „nikah“ zu sagen ist, ist, dass es sich um eine arrangierte Ehe handelt, d.h. eine unter Familienangehörigen, ohne Zustimmung der Braut und des Bräutigams vereinbarte Ehe. (Wenn ich mich nicht täusche, ist dies von den italienische Gesetzen und von der europäischen Konvention verboten. Beide sprechen vom vollem und freien Willen der Personen, die sich heiraten wollen). Nein, beim „nikah“ spielen die Gefühle des Braupaares keinerlei Rolle. Nichts von vollem und freien Willen. „Die Liebe täuscht. Auch die physische Attraktion. Man kann keinen Ehevertrag abschliessen, wenn man an solche dummen Dinge denkt: die Wahl der Partner muss auf der Basis des Urteils anderer geschehen” , erklärt der Islamkundige  Yussuf al-Qaradawi in seinem Buch „Das Gesetzliche und das Ungesetzliche“. Nachdem die Angehorigen den Vertag unterzeichnet und den „mahr“, das Brautgeld überwiesen worden ist, haben die zwei Brautleute nicht einmal das Recht sich kennenzulernen und sich wie Verlobte zu treffen. Und sollten sie sich per Zufall treffen, müssen sie die Augen gesenkt halten und wehe, wenn sie den Mund öffnen. Die Braut darf ihn nicht einmal während der Zeremonie öffnen. Tatsächlich ist es nicht sie, die das Jawort gibt. Es ist ihr „wali“, ihr Vormund, der Mann, der die Verhandlungen geführt hat. Normalerweise der Vater oder der Bruder. Denn während der Zeremonie ist es der Vater oder der Bruder, der neben dem Bräutigam steht, der am Höhepunkt der Feier diesem in die Augen blickt, ihm lieb zulächelt und ihm die Hände drückt. So als ob er es sei, der heiraten will. (Einmal habe ich eine solche Szene beigewohnt. In einem Hotel in Islamabad. Ich hatte den Eindruck, dass es sich um zwei Homosexuelle handeln müsse. Und da ich dessen sicher war, fragte ich einen der Anwesenden ob der Koran das denn erlaube. Es war der Onkel der Braut und ich wage es nicht zu schreiben, was der mir gesagt hat. Mir läuft es noch heute kalt über den Rücken). „Ich gebe dir meine Tochter (oder meine Schwester) so wie es das Gesetz Allahs und des Propheten vorschreibt“, erklärt der Vater (oder der Bruder). „Ich nehme deine Tochter (oder deine Schwester) so wie es das Gesetz Allahs und des Propheten vorschreibt“, antwortet der Bräutigam. „Nimmst du sie an?“, wiederholt der Vater oder der Bruder. “Ich habe sie schon angenommen“, antwortet der Bräutigam. Dann geben sich die beiden einen Kuss und beglückwünschen sich gegenseitig. Und sagen: „Hoffen wir, dass sie sich als gute Ehefrau entpuppt“.  In der Zwischenzeit sitzt die Braut still in einer Ecke. Allein und schweigend. Für den Propheten, kann sie in der Tat nicht anderes als einverstanden sein. Ihr Schweigen bedeutet „Ja“; auch ihr Lachen, sofern sie lacht, und auch ihre Tränen, sofern sie weint.

Noch eine andere Sache ist zu sagen, nämlich, dass in Italien (und in anderen europäischen Ländern Polygamie verboten ist). Wer mit zwei Partnern verheiratet ist, wird in Italien (und in anderen europäischen Ländern) mit Gefängnis bestraft. „Niemand kann eine Ehe eingehen, der schon durch eine vorhergehende Ehe gebunden ist“, heisst es im Artikel 86 des italienischen Zivilgesetzbuches. Und der Artikel 556 des italienischen Strafgesetzbuches fügt dem hinzu: „Jeder der durch eine zivilrechtliche Ehe gebunden ist, und eine zweite zivilrechtliche Ehe eingeht, wird mit Verwahrung zwischen einem und fünf Jahren bestraft. Die gleiche Strafe gilt auch für jeden Unverheirateten, der eine Ehe mit einer schon zivilrechtlich verheirateten Person eingeht“. Und trotzdem verlangen die Abmachungsentwürfe der islamischen Gemeinschaften, dass „der italienische Staat die zivilrechtlichen Folgen einer nach islamischen Recht geschlossenen Ehe anerkennt“. Sie verlangen das Recht, Ehen nach islamischen Recht und nach islamischer Tradition zu schliessen und aufzulösen, auch in Fällen, in denen diese Ehen keine zivilrechtlichen Konsequenzen und keine zivilrechtliche Bedeutung haben“. Das verlangen sie mit üblichen Zweideutigkeit, mit der üblichen Schläue. Da heisst ohne aufzudecken dass die islamische Ehe, abgesehen von der Bigamie, den Ehemann berechtigt, zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine zweite Frau zu heiraten und dann eine dritte, bis zu vier. Sie verlangen ausserdem, ohne zu erklären, ob sie mit dem Wort  „Ehen“ (Plural) den „Nikah“ oder die „Mut’a“ meinen. Und sie verlangen ohne Präzisierung, ob mit dem  Wort „auflösen“ nun „Scheidung“ oder „Verstossung“ gemeint ist. Die Verstossung gibt dem Ehemann das Recht, seine Frau aus dem Hause zu jagen. Dazu langt es, wenn er dreimal das Wort „Talak“ ausspricht. Sie verlangen das, ohne zu Erklären, dass “islamische Tradition” die völlige Unterwerfung der Ehefrau bedeutet, den totalen Sklavenstatus. Dieser Status schliesst auch das Recht des Ehemannes ein, seine Frau zu schlagen, auszupeitschen und zu verprügeln. „Gute Ehefrauen gehorchen ihrem Ehemann ohne Widerspruch. Die Ungehorsamen müssen von seinem Bett entfernt und geprügelt werden“, lehrt der Koran. „Der Mann ist der absolute Herr der Familie. Die Frau darf sich seiner Autorität nicht widersetzen und wenn sie es tun sollte, muss man sie schlagen“, fügt al-Qaradawi in seinem Buch hinzu (gedruckt, man höre und staune, im Jahr 2000 und nicht im Jahr 1000).

(Anm.d.R.: Erinnert an:  Die verkaufte Braut (tschechisch Prodaná nevěsta), eine Oper in drei Akten von Bedřich Smetana (1824–1884). Die Handlung, nach einem Libretto von Karel Sabina, spielt in einem Dorf in Böhmen im 19. Jahrhundert.).

 

Aus: „Die Kraft der Vernunft“ - Kapitel 4

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