“Wenn du denen den kleinen
Finger gibst, nehmen sie die ganze Hand. Und wenn du denen die Hand gibst,
nehmen sie den ganzen Arm und schmeissen dich aus dem Fenster“, sagte meine
Mutter wenn sie jemanden nicht traute. Und manchmal erwecken
gewisse Entwürfe von Übereinkommen den Eindruck, dass sie nicht den kleinen
Finger wollen, sondern dass sie es auf die ganze Hand
abgesehen haben. Manche Ansprüche sind äusserst listig formuliert, d.h. sie
sind Muster von Zweideutigkeit, andere wollen hingegen ganz klar gleich den
ganzen Arm um dich aus dem Fenster zu schmeissen. Nehmen wir den Fall von deren
Sonntag, der nicht unserer Sonntag ist, sondern der Freitag. „Die Moslems, die
beim Staat oder bei öffentlichen und privaten Einrichtungen angestellt sind,
die selbständige oder kommerzielle Tätigkeiten ausüben, die beim Militär sind
oder Zivildienst leisten, haben das Recht, den religiösen Feiern am Freitag
beizuwohnen“, so der Entwurf einer Regelung, vorgelegt von der (Islamischen
Religiöse Gemeinschaft (Coreis) fest. Überspringen wir den Freitag. Der Entwurf
der Union der islamischen Gemeinschaften und Organisationen in Italien (UCOII)
unterstreicht das Recht der Muslime auf Teilnahme am Freitagsgebet. Dieser
Ritus, der in den Moscheen stattfindet, dauert mindestens eine Stunde. Ihm geht
die Fusswaschung voraus und folglich bedeutet die Teilnahme eine ziemlich lange
Arbeitsunterbrechung. Sowohl der Coreis-Entwurf als auch jener der UCOII
enthalten den Nachsatz: „Bei der Festlegung der Prüfungen tragen die Schulbehörden
dafür Sorge, dass die muslimischen Schüler nicht am Freitag, sondern an anderen
Tagen geprüft werden“.
Frage Nummer Eins: Wie halten
wir es mit der Tatsache, dass in Italien und in ganzen westlichen Welt der
Sonntag auf den Sonntag fällt und dem Samstag folgt, der zum freien Wochenende
gehört und der kein Arbeitstag ist? Kurz und gut, wie halten wir es mit der
Tatsache, dass bei uns die Arbeitswoche vom Montag bis zum Freitag geht? Keine
andere Religionsgemeinschaft hat bisher verlangt, die Arbeitswoche zu verkürzen
und das Wochenende auf drei Tage zu verlängern. Und auf der Grundlage welches Privilegs sollten unsere Schulbehörden die Prüfungszeiten
verändern und sich nach den Gebräuchen Mohammeds richten? Frage Numero Zwei: Wie
halten wir es mit der Tatsache, dass sich unter den Angestellten des Staates
und der öffentlichen und privaten Einrichtungen Feuerwehrleute,
Bahnangestellte, Flugzeugpiloten, Fahrer von Rettungswagen, Ärzte befinden, und
unter den Soldaten Carabinieri, welche polizeiliche Aufgaben wahrnehmen? Kurz
und gut, wie halten wir es, mit dem Polizisten, der gerade zur Gebetszeit dabei
ist, einen Dieb zu verhaften oder sich in einem Schusswechsel befindet? Wie
halten wir es mit dem Arzt, der gerade zur Gebetszeit einen chirurgischen Eingriff
vornimmt, oder mit dem Fahrer eines Rettungswagens, der gerade einen Verletzten
ins Krankenhaus bringt oder mit dem Feuerwehrmann, der gerade dabei ist einen
Brand zu löschen?
Im Jahr 1979 haben mir die Töchter von Bazargan (Premierminister von Khomeini) erzählt, dass
ihr Vater einmal, zur Gebetszeit, auf einer Freeway von Los Angeles plötzlich
angehalten hat. Auf einer Freeway von Los Angeles darf man nicht einmal langsam
fahren. Der Verkehr ist dort so dicht, dass man, wenn man bremst, ein Gemetzel anrichtet.
Trotzdem hat er angehalten, ist mit seinem Gebetsteppich ausgestiegen, hat sich
auf die Knie geworfen und auf dem Asphalt gebetet. Und noch schlimmer: 1991,
während des ersten Golfkrieges sah ich einen saudischen Feuerwerker, der
zusammen mit drei Marines eine nicht explodierte Bombe entschärfte. Plötzlich
hielt er ein und unterbrach seine gefährliche Arbeit. Trotz der entsetzten Rufe
der Marines, die er überhörte, liess er die Bombe Bombe sein, und
murmelte:“Sorry, it is my prayer hour”. Tut mir leid, für mich ist jetzt Gebetszeit“..
[Anm.d.R.: Hierzu fällt mit eine Geschichte ein, die uns vor langer Zeit
einmal ein Kollege erzählte. Dieser hatte an der Hochschule für Gestaltung in
Ulm Architektur studiert und eine Diplomarbeit über vorfabrizierte
Flughafengebäude gemacht. Anschliessend hatte er Gelegenheit gehabt auf einer
Flughafenbaustelle bei Kairo praktische Erfahrungen zu sammeln wobei er gewisse
Bauarbeiten zu überwachen hatte. Zu diesen Bauarbeiten gehörte auch das
Aufrichten von grossen vorgefertigten Jochen. Das Aufrichten erfolgte von Hand
durch eine Gruppe ägyptischer Arbeiter, welche die Joche mit Seilen hochziehen
mussten. Wenn nun vom nahegelegenen Minarett der Muezzin zum Gebet rief, liessen
die Arbeiter sofort die Seile los um zu beten. Das Joch fiel um und zerbrach.
Nachdem das mehrmals geschehen war, ging mein Kollege zum Muezzin und schärfte
ihm ein, erst zum Gebet zu rufen, wenn er sah, das ein Joch aufgerichtet und fest verankert
war. Der Muezzin hielt sich an diese Weisung, und danach gingen die
Arbeiten ohne Zwischenfälle vonstatten.]
Unter den Ansprüchen, die harmlos erscheinen, gibt es
auch die, die Arbeit kurz zu unterbrechen, wenn es darum geht „Allahu akbar“ zu
rufen: am Morgen, am Mittag, am Nachmittag, am Abend. Und dann gibt es auch
noch die Forderung nach Feiertagen am Anfang und am Ende des Ramadan, am Tag
des Opferfestes, am islamischen Neujahrstag, am 10. Dhul Hijja des islamischen
Jahres, sowie die Forderung nach Sonderurlaub um nach Mekka zu pilgern zu
können. (Feiertage und Urlaube natürlich zusätzlich zu unseren Feiertagen wie
Weihnachten, Neujahr, Dreikönigstag, Totensonntag, Allerheiligen, 15. August,
1. Mai usw.).
Und schliesslich ist da noch
die Sache mit den Passfotos. Der Artikel 3 des Gesetzes über die öffentliche
Sicherheit sieht vor, dass Ausweispapiere eine Fotografie des Besitzers tragen
müssen, ein Passfoto ohne Kopfbedeckung. Das ist gerechtfertigt, denn ein Hut verdeckt
die Haare, häufig auch die Stirn und die Ohren. Drei Merkmale, die es erlauben,
eine Person wiederzuerkennen. (Als Italien noch keine Kolonie des Islams war,
wurden Erkennungsmerkmale auch im Reisepass vermerkt wie Statur, Körperbau und
Augenfarbe. Erinnert ihr euch? Hohe oder niedrige Stirn, normale oder
abstehende Ohren, blonde, schwarze, graue oder weisse Haare, eventuelle
Kahlköpfigkeit). Und keiner kann leugnen, dass ein Turban die Haare und die
Ohren verdeckt. Niemand kann abstreiten, dass ein Chador oder Hijab, ausser Haaren
und Ohren auch die Stirn, die Schläfen, die Wangen, die Kiefer, das Kinn, die
Nase, den Mund und den Hals verdeckt. Niemand kann abstreiten, dass diese
Kopfbedeckungen von einem Gesicht nur die Augen, die Nase und den Mund sehen
lassen. Der Coreis-Entwurf behauptet jedoch, dass aufgrund des Rechts, sich
nach Art der islamischen Tradition zu kleiden, die Muslime das Recht haben
sollten, sich auf den Fotos mit Kopfbedeckung zeigen, d.h. mit Chador, mit
Hijab und mit Turban. Diesen Forderungen nachzugeben, heisst den Artikel 3 des
Gesetzes über die öffentliche Sicherheit zu missachten. Ich sage „heisst“ und
nicht „würde heissen“, weil in der Praxis der Art. 3 schon ausser Kraft gesetzt
ist. Und wisst er, weswegen? Schuld ist ein früherer Innenministers und früherer
Präsidenten des Obersten italienischen Gerichtshofes. Dieser teilte am 14. März
1995 in einem Rundbrief den Polizeibehörden mit, dass das Verbot von
Kopfbedeckungen auf Passfotos nur Hüte betrifft und dass ein Hut nur ein
Ergänzungsstück zur Kleidung ist, während der Chador und der Hijab Teile der
Kleidung seien und keine Ergänzungsstücke. Seine Schlussfolgerung: “Damit das
durch den Artikel 19 garantierte Prinzip der Glaubens- und Kultusfreiheit nicht
verletzt wird, ist es erlaubt, den Ausweispapieren Fotos beizugeben, die das
Bild der betreffende Person mit den genannten Bekleidungsstücken zeigen“.
[Anm.d.R.: Heute beanspruchen die Moslems sogar das Recht auf den Fotos den
Burka zu tragen, der den gesamten Körper einer Frau verhüllt. Und es sind nicht
selten gerade europäische, zum Islam konvertierte Frauen, die den Burka tragen,
wobei man nicht weiss ob aus Überzeugung oder nur um zu provozieren.]
Aus: „Die Kraft der Vernunft“ - Kapitel 4
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