lunedì 17 novembre 2014

Islamische Forderungen (2)


“Wenn du denen den kleinen Finger gibst, nehmen sie die ganze Hand. Und wenn du denen die Hand gibst, nehmen sie den ganzen Arm und schmeissen dich aus dem Fenster“, sagte meine Mutter wenn sie jemanden nicht traute. Und manchmal erwecken gewisse Entwürfe von Übereinkommen den Eindruck, dass sie nicht den kleinen Finger wollen, sondern dass sie es auf die ganze Hand abgesehen haben. Manche Ansprüche sind äusserst listig formuliert, d.h. sie sind Muster von Zweideutigkeit, andere wollen hingegen ganz klar gleich den ganzen Arm um dich aus dem Fenster zu schmeissen. Nehmen wir den Fall von deren Sonntag, der nicht unserer Sonntag ist, sondern der Freitag. „Die Moslems, die beim Staat oder bei öffentlichen und privaten Einrichtungen angestellt sind, die selbständige oder kommerzielle Tätigkeiten ausüben, die beim Militär sind oder Zivildienst leisten, haben das Recht, den religiösen Feiern am Freitag beizuwohnen“, so der Entwurf einer Regelung, vorgelegt von der (Islamischen Religiöse Gemeinschaft (Coreis) fest. Überspringen wir den Freitag. Der Entwurf der Union der islamischen Gemeinschaften und Organisationen in Italien (UCOII) unterstreicht das Recht der Muslime auf Teilnahme am Freitagsgebet. Dieser Ritus, der in den Moscheen stattfindet, dauert mindestens eine Stunde. Ihm geht die Fusswaschung voraus und folglich bedeutet die Teilnahme eine ziemlich lange Arbeitsunterbrechung. Sowohl der Coreis-Entwurf als auch jener der UCOII enthalten den Nachsatz: „Bei der Festlegung der Prüfungen tragen die Schulbehörden dafür Sorge, dass die muslimischen Schüler nicht am Freitag, sondern an anderen Tagen geprüft werden“.

Frage Nummer Eins: Wie halten wir es mit der Tatsache, dass in Italien und in ganzen westlichen Welt der Sonntag auf den Sonntag fällt und dem Samstag folgt, der zum freien Wochenende gehört und der kein Arbeitstag ist? Kurz und gut, wie halten wir es mit der Tatsache, dass bei uns die Arbeitswoche vom Montag bis zum Freitag geht? Keine andere Religionsgemeinschaft hat bisher verlangt, die Arbeitswoche zu verkürzen und das Wochenende auf drei Tage zu verlängern. Und auf der Grundlage welches Privilegs sollten unsere Schulbehörden die Prüfungszeiten verändern und sich nach den Gebräuchen Mohammeds richten? Frage Numero Zwei: Wie halten wir es mit der Tatsache, dass sich unter den Angestellten des Staates und der öffentlichen und privaten Einrichtungen Feuerwehrleute, Bahnangestellte, Flugzeugpiloten, Fahrer von Rettungswagen, Ärzte befinden, und unter den Soldaten Carabinieri, welche polizeiliche Aufgaben wahrnehmen? Kurz und gut, wie halten wir es, mit dem Polizisten, der gerade zur Gebetszeit dabei ist, einen Dieb zu verhaften oder sich in einem Schusswechsel befindet? Wie halten wir es mit dem Arzt, der gerade zur Gebetszeit einen chirurgischen Eingriff vornimmt, oder mit dem Fahrer eines Rettungswagens, der gerade einen Verletzten ins Krankenhaus bringt oder mit dem Feuerwehrmann, der gerade dabei ist einen Brand zu löschen?

Im Jahr 1979 haben mir die Töchter von Bazargan (Premierminister von Khomeini) erzählt, dass ihr Vater einmal, zur Gebetszeit, auf einer Freeway von Los Angeles plötzlich angehalten hat. Auf einer Freeway von Los Angeles darf man nicht einmal langsam fahren. Der Verkehr ist dort so dicht, dass man, wenn man bremst, ein Gemetzel anrichtet. Trotzdem hat er angehalten, ist mit seinem Gebetsteppich ausgestiegen, hat sich auf die Knie geworfen und auf dem Asphalt gebetet. Und noch schlimmer: 1991, während des ersten Golfkrieges sah ich einen saudischen Feuerwerker, der zusammen mit drei Marines eine nicht explodierte Bombe entschärfte. Plötzlich hielt er ein und unterbrach seine gefährliche Arbeit. Trotz der entsetzten Rufe der Marines, die er überhörte, liess er die Bombe Bombe sein, und murmelte:“Sorry, it is my prayer hour”. Tut mir leid,  für mich ist jetzt Gebetszeit“..

[Anm.d.R.: Hierzu fällt mit eine Geschichte ein, die uns vor langer Zeit einmal ein Kollege erzählte. Dieser hatte an der Hochschule für Gestaltung in Ulm Architektur studiert und eine Diplomarbeit über vorfabrizierte Flughafengebäude gemacht. Anschliessend hatte er Gelegenheit gehabt auf einer Flughafenbaustelle bei Kairo praktische Erfahrungen zu sammeln wobei er gewisse Bauarbeiten zu überwachen hatte. Zu diesen Bauarbeiten gehörte auch das Aufrichten von grossen vorgefertigten Jochen. Das Aufrichten erfolgte von Hand durch eine Gruppe ägyptischer Arbeiter, welche die Joche mit Seilen hochziehen mussten. Wenn nun vom nahegelegenen Minarett der Muezzin zum Gebet rief, liessen die Arbeiter sofort die Seile los um zu beten. Das Joch fiel um und zerbrach. Nachdem das mehrmals geschehen war, ging mein Kollege zum Muezzin und schärfte ihm ein, erst zum Gebet zu rufen, wenn er sah, das ein Joch aufgerichtet und fest verankert war. Der Muezzin hielt sich an diese Weisung, und danach gingen die Arbeiten ohne Zwischenfälle vonstatten.] 

Unter den Ansprüchen, die harmlos erscheinen, gibt es auch die, die Arbeit kurz zu unterbrechen, wenn es darum geht „Allahu akbar“ zu rufen: am Morgen, am Mittag, am Nachmittag, am Abend. Und dann gibt es auch noch die Forderung nach Feiertagen am Anfang und am Ende des Ramadan, am Tag des Opferfestes, am islamischen Neujahrstag, am 10. Dhul Hijja des islamischen Jahres, sowie die Forderung nach Sonderurlaub um nach Mekka zu pilgern zu können. (Feiertage und Urlaube  natürlich zusätzlich zu unseren Feiertagen wie Weihnachten, Neujahr, Dreikönigstag, Totensonntag, Allerheiligen, 15. August, 1. Mai usw.).

Und schliesslich ist da noch die Sache mit den Passfotos. Der Artikel 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit sieht vor, dass Ausweispapiere eine Fotografie des Besitzers tragen müssen, ein Passfoto ohne Kopfbedeckung. Das ist gerechtfertigt, denn ein Hut verdeckt die Haare, häufig auch die Stirn und die Ohren. Drei Merkmale, die es erlauben, eine Person wiederzuerkennen. (Als Italien noch keine Kolonie des Islams war, wurden Erkennungsmerkmale auch im Reisepass vermerkt wie Statur, Körperbau und Augenfarbe. Erinnert ihr euch? Hohe oder niedrige Stirn, normale oder abstehende Ohren, blonde, schwarze, graue oder weisse Haare, eventuelle Kahlköpfigkeit). Und keiner kann leugnen, dass ein Turban die Haare und die Ohren verdeckt. Niemand kann abstreiten, dass ein Chador oder Hijab, ausser Haaren und Ohren auch die Stirn, die Schläfen, die Wangen, die Kiefer, das Kinn, die Nase, den Mund und den Hals verdeckt. Niemand kann abstreiten, dass diese Kopfbedeckungen von einem Gesicht nur die Augen, die Nase und den Mund sehen lassen. Der Coreis-Entwurf behauptet jedoch, dass aufgrund des Rechts, sich nach Art der islamischen Tradition zu kleiden, die Muslime das Recht haben sollten, sich auf den Fotos mit Kopfbedeckung zeigen, d.h. mit Chador, mit Hijab und mit Turban. Diesen Forderungen nachzugeben, heisst den Artikel 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit zu missachten. Ich sage „heisst“ und nicht „würde heissen“, weil in der Praxis der Art. 3 schon ausser Kraft gesetzt ist. Und wisst er, weswegen? Schuld ist ein früherer Innenministers und früherer Präsidenten des Obersten italienischen Gerichtshofes. Dieser teilte am 14. März 1995 in einem Rundbrief den Polizeibehörden mit, dass das Verbot von Kopfbedeckungen auf Passfotos nur Hüte betrifft und dass ein Hut nur ein Ergänzungsstück zur Kleidung ist, während der Chador und der Hijab Teile der Kleidung seien und keine Ergänzungsstücke. Seine Schlussfolgerung: “Damit das durch den Artikel 19 garantierte Prinzip der Glaubens- und Kultusfreiheit nicht verletzt wird, ist es erlaubt, den Ausweispapieren Fotos beizugeben, die das Bild der betreffende Person mit den genannten Bekleidungsstücken zeigen“. [Anm.d.R.: Heute beanspruchen die Moslems sogar das Recht auf den Fotos den Burka zu tragen, der den gesamten Körper einer Frau verhüllt. Und es sind nicht selten gerade europäische, zum Islam konvertierte Frauen, die den Burka tragen, wobei man nicht weiss ob aus Überzeugung oder nur um zu provozieren.] 

Aus: „Die Kraft der Vernunft“ - Kapitel 4

Nessun commento:

Posta un commento