lunedì 17 novembre 2014

Islamische Forderungen (1)


Ich war sehr verstört  ….. als ich den Entwurf einer Vereinbarung gelesen hatte, den Vorschlag für eine Übereinkunft,  mit dem die islamischen Gemeinschaften uns ihre Gesetze aufzwingen wollen: islamische Ehe, islamische Kleidung, islamisches Essen, islamisches Begräbnis, islamische Feste, islamische Schulen und Koranstunden in staatlichen Schulen.

Alles das verlangen sie unter Berufung auf den Artikel 19 unserer Verfassung. Dieser Artikel besagt: „Alle haben das Recht, ihrem religiösen Glauben nachzugehen“. Ihr Verlangen bezieht sich vorgeblich auf die Vereinbarungen, die der italienische Staat in den letzten fünfzehn Jahren mit den jüdischen, buddhistischen, waldensischen, evangelischen und protestantischen Gemeinschaften getroffen hat. Ich sage „vorgeblich“ weil hinter allen anderen Gemeinschaften keine Religion steht, die sich selbst als das Gesetz ansieht und die den Staat ersetzen will. Eine Religion, in der Allah die Stelle des Gesetzes, des Staates einnimmt, die alle Lebensbereiche ihrer Anhänger regelt und folglich das Leben anderer beeinträchtigt und stört; die in der Trennung von Staat und Kirche eine Gotteslästerung sieht; deren Wortschatz nicht einmal das Wort „Freiheit“ besitzt und anstelle von „Freiheit“ das Wort „Freimachung“, „Freilassung“, Hurryya benutzt, ein Wort, das vom Adjektiv „hurr“ abgeleitet ist, und das sich auf die Freilassung von Sklaven bezieht. Das Wort erscheint zum ersten Mal 1774 in einem russisch-türkischen Handelsvertrag. Deshalb sage ich denen, die uns zuhören: Herrgott, was haben wir, angestrengt um das Joch der katholischen Kirche abzuschütteln, d.h. das Joch eines Glaubens, der unser Glauben war und der noch heute der Glauben einer überwältigenden Mehrheit der Italiener ist. Ein Glauben, der trotz seiner Irrtümer unsere Wurzeln bildet, der unserer Kultur angehört. Der trotz seiner Päpste und Scheiterhaufen uns die Lehre eines Mannes übermittelt hat, der die Liebe und die Freiheit predigte, ein Mann, der gesagt hat: „Gebt Cäsar was Cäsars ist  und Gott was Gottes ist“. Und nachdem wir dieses Joch abgeschüttelt haben, sollen wir uns jetzt unter das Joch eines Glaubens begeben, der nicht unserer Kultur angehört, der anstelle von Liebe Hass predigt, und anstelle von Freiheit Sklaverei, für den Gott und Cäsar das Gleiche sind? Weiterhin sage ich: Herrgott, aber für wen wurde denn unser Grundgesetz geschrieben? Für uns oder für die Fremden? Was ist mit „alle“ gemeint im erwähnten Artikel 19? „Alle Italiener“ oder „alle Italiener und alle Ausländer“, oder vielleicht nur „alle Ausländer“? Wenn „alle Italiener“ gemeint sind, dann bin ich nur bis zu einem gewissen Punkt besorgt. Gemäss aktueller Statistik (2002) sind von 58 Millionen Italienern gerade einmal zehntausend Muslime. Wenn aber mit „alle“ „alle Italiener und alle Ausländer“ gemeint sind, bezieht sich der Vereinbarungsentwurf auf eineinhalb oder zwei Millionen muslimische Ausländer, die heute in Italien leben, d.h. sowohl auf jene, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, als auch auf die Irregulären, die ausgewiesen werden sollten. In letzterem Fall bin ich sehr beunruhigt. Mehr noch, ich bin entrüstet und als Entrüstete stelle ich die Frage, was es denn noch nützt Bürger eines Staates zu sein, staatsbürgerliche Rechte zu besitzen. Ich stelle die Frage, wo die Rechte  der Staatsbürger aufhören und wo die Rechte der Ausländer beginnen. Ich stelle die Frage, ob Ausländer das Recht haben, Rechte zu verlangen, welche die Rechte der Staatsbürger einschränken, die staatsbürgerlichen Rechte ins Lächerliche ziehen und welche die staatsbürgerlichen Errungenschaften vergewaltigen. Kurz gesagt, ich stelle die Frage, ob Ausländer mehr zählen als die Staatsbürger; ob diese eine Art Superbürger sind, unsere Vögte, unsere Herren.

Und was das Stimmrecht betrifft …… Seien wir ehrlich und lassen wir uns nichts vormachen:  die italienische Verfassung legt unzweideutig fest, dass das Wahlrecht den Staatsbürgern gehört und nichts anderes. „Wähler sind alle Staatsbürger, Männer und Frauen, die die Volljährigkeit erreicht haben. Die Wahl ist persönlich, gleich, frei und geheim. Ihre Ausübung ist eine bürgerliche Plicht“, sagt Artikel 48 des Kapitels IV – Politische Beziehungen.  Vom einem Wahlrecht  von Ausländern ist dort keine Rede. Und auch die nachfolgenden Artikel sagen nichts darüber. Und man wüsste auch nicht, warum das so sein sollte. Es ist schliesslich nicht die Aufgabe der Ausländer die Volksvertreter derer zu wählen, deren Gäste sie sind. Ich wähle nicht in Amerika. Nicht einmal den Bürgermeister von New York, obwohl ich in New York wohne und dort einen Haufen Steuern zahle. Und ich finde das richtig. Warum soll ich in einem Land wählen dürfen, dessen Staatsbürgerin ich nicht bin? Ich wähle nicht in Frankreich, in England, in Irland, in Belgien, in Holland, in Dänemark, in Schweden, in Deutschland, in Spanien, in Portugal, in Griechenland usw., obwohl auf meinem Reisepass steht „Europäische Union“. Und aus dem gleichen Grund halte ich das für richtig. Aber in einem seiner Artikel „erwägt“ der Vertrag von Maastricht ein mögliches Wahlrecht von Einwanderern auf Gemeindeebene sowie bei europäischen Wahlen. Und die am 15. Januar 2003 vom Europäischen Parlament verabschiedete Resolution „erwärmt“ sich für die Idee, den Mitgliedsstaaten zu empfehlen, das Wahlrecht auf Personen auszudehnen, die nicht der Europäischen Union angehören, die aber seit mindestens fünf Jahren im Lande leben. Ein Recht, ein vorgebliches Recht, das ihnen eine zynische Demagogie bereits in Irland, England, Holland, Spanien, Dänemark und Norwegen zuerkannt hat und das ihnen in Italien ein von einer Mitte-Links Regierung verabschiedetes Gesetz von 1998 bei Konsultativabstimmungen verschafft hat. Ein Recht, ein vermutetes Recht, das jemand sogar auf die Irregulären, d.h. auf die gesetzwidrig Eingewanderten ausdehnen möchte (warum eigentlich nicht auch auf die Touristen?). An eine Ausdehnung des aktiven und passiven Wahlrecht bei den politischen Wahlen denkt zum Beispiel die Kommunistische Partei Italiens, die am liebsten auch die Aufenthaltsdauer, die es heute braucht um italienischer Staatsbürger zu werden, von zehn auf drei Jahre reduzieren möchte. Aus Angst schweigen alle zu diesen Vorschlägen. Die einzige Ausnahme bildet die Liga Nord, der deshalb Fremdenfeindlichkeit vorgeworfen wird.

Aber das ist noch nicht das Schlimmste. Bei der Konferenz, die die Europäische Union letzten Oktober (2003) zur Frage der Einwanderung einberufen hatte, hat der Vizeministerpräsident Italiens und Präsident der Nationalen Allianz (Gianfranco Fini) erklärt, dass die Vergabe des Wahlrechtes an die Einwanderer „richtig und legitim“ sei, weil diese  Einwanderer auch „Steuern zahlen“ und „sich integrieren wollen“. (Auf der Grundlage dieses Konzeptes, hat er sogar einen Gesetzentwurf eingereicht). Einige Tage später, während er zu einem Besuch in Kairo war, hat der (italienische) Präsident der Europäischen Kommission, Romano Prodi, hinzugefügt, dass die Vergabe des kommunalen und regionalen Wahlrechtes an Einwanderer nicht nur „fundamental“ sei, sondern, dass das Wahlrecht auch auf die politischen (nationalen) Wahlen ausgedehnt werden sollte.

Hier ein kurzer Anhang zur gegenwärtigen Situation in Deutschland.

In Deutschland ist jeder wahlberechtigt, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.

In Deutschland können  Ausländer eingebürgert werden, nach acht Jahren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland, sofern sie nicht wesentliche Straftaten begangen haben, Mitglied einer extremistischen Organisation sind, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, bzw. eine solche Organisation unterstützen. Ausserdem müssen sie ausreichend vorhandene Deutschkenntnisse und Kenntnisse zur Rechts- und Gesellschaftsordnung wie auch der Lebensverhältnisse in Deutschland aufweisen, sowie bereit sein, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Bei der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs wird die Frist auf sieben Jahre verkürzt. (Bei den vielen existierenden Doppelstaatsbürgerschaften scheint diese Aussage wohl eher Theorie zu sein).

In Deutschland leben Einwanderer aus 194 Ländern. Nach Berechnungen aus dem Jahr 2013 machte der Bevölkerungsteil ohne deutsche Staatsangehörigkeit am 31. Dezember 2011 etwa 6,3 Millionen Einwohner aus. Die größte Gruppe stellten im Jahr 2010 (vor den Zensus 2011 Erhebungen) mit 1.629.480 Personen türkische Staatsangehörige. Aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben rund 2,4 Millionen Menschen auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Den größten Anteil haben hier Italiener (517.546), Polen (419.435) und Griechen (276.685). Der Anteil der europäischen Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern hatte sich durch Migration insbesondere aus Ex-Jugoslawien (etwa eine Million) und aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er-Jahren erhöht. Ferner leben in Deutschland 824.352 Menschen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit, 271.431 Afrikaner und 215.213 Amerikaner (davon 97.732 aus den USA). 2010 erwarben rund 101.600 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft (2006: 124.566) durch Einbürgerung.

Islamische Gemeinden haben etwa vier Millionen Mitglieder (5 Prozent der Einwohner) und sind vorwiegend ausländischer Herkunft, davon mittlerweile etwa 732.000 deutsche Staatsangehörige (knapp 0,9 Prozent der deutschen Staatsbürger); 9,1 Prozent aller 2004 geborenen Kinder haben muslimische Eltern. Um für die Vielzahl an islamischen Organisationen einen Dachverband zu erhalten, der für Außenstehende als Ansprechpartner fungieren kann, wurde der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland gegründet.

Der Islam ist in Deutschland nach dem Christentum die Religion mit den meisten Anhängern; derzeit bekennen sich etwa 5 % der Bevölkerung zu ihm, was etwa 4 Millionen Menschen entspricht, rund 1,8 Millionen sind deutsche Staatsangehörige (Stand: 2008).[1] Der Islam ist aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland vorwiegend sunnitisch geprägt. Im Jahr 2008 hatten rund 63 % der in Deutschland lebenden Muslime einen türkischen Migrationshintergrund, was auf die Anwerbung von Arbeitsmigranten, damals Gastarbeiter genannt, aus der Türkei in den 1960er und 1970er Jahren zurückzuführen ist. Andere Muslime sind vor allem Einwanderer aus Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Iran, Marokko, Afghanistan, Libanon, Pakistan, Syrien und Tunesien oder deutsche Konvertiten. Seit dem Jahr 2006 streben Muslime und Nichtmuslime in der Deutschen Islamkonferenz an, eine religions- und gesellschaftspolitische Integration der muslimischen Bevölkerung in Deutschland zu erreichen.

Aus “Die Kraft der Vernunft ” – Kapitel 3

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