Ich war sehr verstört ….. als ich
den Entwurf einer Vereinbarung gelesen hatte, den Vorschlag für eine Übereinkunft,
mit dem die islamischen Gemeinschaften
uns ihre Gesetze aufzwingen wollen: islamische Ehe, islamische Kleidung,
islamisches Essen, islamisches Begräbnis, islamische Feste, islamische Schulen und
Koranstunden in staatlichen Schulen.
Alles das verlangen sie unter
Berufung auf den Artikel 19 unserer Verfassung. Dieser Artikel besagt: „Alle
haben das Recht, ihrem religiösen Glauben nachzugehen“. Ihr Verlangen bezieht
sich vorgeblich auf die Vereinbarungen, die der italienische Staat in den
letzten fünfzehn Jahren mit den jüdischen, buddhistischen, waldensischen,
evangelischen und protestantischen Gemeinschaften getroffen hat. Ich sage „vorgeblich“
weil hinter allen anderen Gemeinschaften keine Religion steht, die sich selbst
als das Gesetz ansieht und die den Staat ersetzen will. Eine Religion, in der
Allah die Stelle des Gesetzes, des Staates einnimmt, die alle Lebensbereiche
ihrer Anhänger regelt und folglich das Leben anderer beeinträchtigt und stört; die
in der Trennung von Staat und Kirche eine Gotteslästerung sieht; deren
Wortschatz nicht einmal das Wort „Freiheit“ besitzt und anstelle von „Freiheit“
das Wort „Freimachung“, „Freilassung“, Hurryya benutzt, ein Wort, das vom
Adjektiv „hurr“ abgeleitet ist, und das sich auf die Freilassung von Sklaven
bezieht. Das Wort erscheint zum ersten Mal 1774 in einem russisch-türkischen
Handelsvertrag. Deshalb sage ich denen, die uns zuhören: Herrgott, was haben wir,
angestrengt um das Joch der katholischen Kirche abzuschütteln, d.h. das Joch eines
Glaubens, der unser Glauben war und der noch heute der Glauben einer
überwältigenden Mehrheit der Italiener ist. Ein Glauben, der trotz seiner
Irrtümer unsere Wurzeln bildet, der unserer Kultur angehört. Der trotz seiner Päpste und Scheiterhaufen uns die Lehre eines Mannes übermittelt
hat, der die Liebe und die Freiheit predigte, ein Mann, der gesagt hat: „Gebt
Cäsar was Cäsars ist und
Gott was Gottes ist“. Und nachdem wir dieses Joch abgeschüttelt haben, sollen
wir uns jetzt unter das Joch eines Glaubens begeben, der nicht unserer Kultur
angehört, der anstelle von Liebe Hass predigt, und anstelle von Freiheit
Sklaverei, für den Gott und Cäsar das Gleiche sind? Weiterhin sage ich: Herrgott,
aber für wen wurde denn unser Grundgesetz geschrieben? Für uns oder für die
Fremden? Was ist mit „alle“ gemeint im erwähnten Artikel 19? „Alle Italiener“
oder „alle Italiener und alle Ausländer“, oder vielleicht nur „alle Ausländer“?
Wenn „alle Italiener“ gemeint sind, dann bin ich nur bis zu einem gewissen
Punkt besorgt. Gemäss aktueller Statistik (2002) sind von 58 Millionen
Italienern gerade einmal zehntausend Muslime. Wenn aber mit „alle“ „alle
Italiener und alle Ausländer“ gemeint sind, bezieht sich der Vereinbarungsentwurf
auf eineinhalb oder zwei Millionen muslimische Ausländer, die heute in Italien leben,
d.h. sowohl auf jene, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, als auch auf die
Irregulären, die ausgewiesen werden sollten. In letzterem Fall bin ich sehr
beunruhigt. Mehr noch, ich bin entrüstet und als Entrüstete stelle ich die
Frage, was es denn noch nützt Bürger eines Staates zu sein, staatsbürgerliche
Rechte zu besitzen. Ich stelle die Frage, wo die Rechte der Staatsbürger aufhören und wo die Rechte
der Ausländer beginnen. Ich stelle die Frage, ob Ausländer das Recht haben,
Rechte zu verlangen, welche die Rechte der Staatsbürger einschränken, die staatsbürgerlichen
Rechte ins Lächerliche ziehen und welche die staatsbürgerlichen
Errungenschaften vergewaltigen. Kurz gesagt, ich stelle die Frage, ob Ausländer
mehr zählen als die Staatsbürger; ob diese eine Art Superbürger sind, unsere Vögte,
unsere Herren.
Und was das Stimmrecht betrifft
…… Seien wir ehrlich und lassen wir uns nichts vormachen: die italienische Verfassung legt unzweideutig
fest, dass das Wahlrecht den Staatsbürgern gehört und nichts anderes. „Wähler
sind alle Staatsbürger, Männer und Frauen, die die Volljährigkeit erreicht
haben. Die Wahl ist persönlich, gleich, frei und geheim. Ihre Ausübung ist eine
bürgerliche Plicht“, sagt Artikel 48 des Kapitels IV – Politische
Beziehungen. Vom einem Wahlrecht von Ausländern ist dort keine Rede. Und auch
die nachfolgenden Artikel sagen nichts darüber. Und man wüsste auch nicht,
warum das so sein sollte. Es ist schliesslich nicht die Aufgabe der Ausländer
die Volksvertreter derer zu wählen, deren Gäste sie sind. Ich wähle nicht in
Amerika. Nicht einmal den Bürgermeister von New York, obwohl ich in New York
wohne und dort einen Haufen Steuern zahle. Und ich finde das richtig. Warum
soll ich in einem Land wählen dürfen, dessen Staatsbürgerin ich nicht bin? Ich
wähle nicht in Frankreich, in England, in Irland, in Belgien, in Holland, in
Dänemark, in Schweden, in Deutschland, in Spanien, in Portugal, in Griechenland
usw., obwohl auf meinem Reisepass steht „Europäische Union“. Und aus dem
gleichen Grund halte ich das für richtig. Aber in einem seiner Artikel „erwägt“ der Vertrag von Maastricht ein mögliches
Wahlrecht von Einwanderern auf Gemeindeebene sowie bei europäischen Wahlen. Und
die am 15. Januar 2003 vom Europäischen Parlament verabschiedete Resolution
„erwärmt“ sich für die Idee, den Mitgliedsstaaten zu empfehlen, das Wahlrecht
auf Personen auszudehnen, die nicht der Europäischen Union angehören, die aber seit
mindestens fünf Jahren im Lande leben. Ein Recht, ein vorgebliches Recht, das ihnen
eine zynische Demagogie bereits in Irland, England, Holland, Spanien, Dänemark
und Norwegen zuerkannt hat und das ihnen in Italien ein von einer Mitte-Links
Regierung verabschiedetes Gesetz von 1998 bei Konsultativabstimmungen
verschafft hat. Ein Recht, ein vermutetes Recht, das jemand sogar auf die
Irregulären, d.h. auf die gesetzwidrig Eingewanderten ausdehnen möchte (warum
eigentlich nicht auch auf die Touristen?). An eine Ausdehnung des aktiven und
passiven Wahlrecht bei den politischen Wahlen denkt zum Beispiel die
Kommunistische Partei Italiens, die am
liebsten auch die Aufenthaltsdauer, die es heute braucht um italienischer
Staatsbürger zu werden, von zehn auf drei Jahre reduzieren möchte. Aus Angst
schweigen alle zu diesen Vorschlägen. Die einzige Ausnahme bildet die Liga
Nord, der deshalb Fremdenfeindlichkeit vorgeworfen wird.
Aber das ist noch nicht das
Schlimmste. Bei der Konferenz, die die Europäische Union letzten
Oktober (2003) zur Frage der Einwanderung einberufen hatte, hat der
Vizeministerpräsident Italiens und Präsident der Nationalen Allianz (Gianfranco
Fini) erklärt, dass die Vergabe des Wahlrechtes an die Einwanderer „richtig und
legitim“ sei, weil diese Einwanderer
auch „Steuern zahlen“ und „sich integrieren wollen“. (Auf der Grundlage dieses
Konzeptes, hat er sogar einen Gesetzentwurf eingereicht). Einige Tage später, während
er zu einem Besuch in Kairo war, hat der (italienische) Präsident der Europäischen
Kommission, Romano Prodi, hinzugefügt, dass die Vergabe des kommunalen und
regionalen Wahlrechtes an Einwanderer nicht nur „fundamental“ sei, sondern,
dass das Wahlrecht auch auf die politischen (nationalen) Wahlen ausgedehnt
werden sollte.
Hier ein kurzer Anhang zur gegenwärtigen Situation in Deutschland.
In Deutschland ist jeder wahlberechtigt, der die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie im Besitz der bürgerlichen
Ehrenrechte ist.
In Deutschland können Ausländer eingebürgert werden, nach acht
Jahren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland, sofern sie nicht
wesentliche Straftaten begangen haben, Mitglied einer extremistischen
Organisation sind, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, bzw. eine solche Organisation unterstützen. Ausserdem müssen
sie ausreichend vorhandene Deutschkenntnisse und Kenntnisse zur Rechts- und
Gesellschaftsordnung wie auch der Lebensverhältnisse in Deutschland aufweisen, sowie
bereit sein, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Bei der
erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs wird die Frist auf sieben Jahre verkürzt. (Bei den vielen existierenden
Doppelstaatsbürgerschaften scheint diese Aussage wohl eher Theorie zu sein).
In Deutschland leben Einwanderer aus 194 Ländern. Nach
Berechnungen aus dem Jahr 2013 machte der Bevölkerungsteil ohne deutsche
Staatsangehörigkeit am 31. Dezember 2011 etwa 6,3 Millionen Einwohner aus.
Die größte Gruppe stellten im Jahr 2010 (vor den Zensus 2011 Erhebungen) mit
1.629.480 Personen türkische Staatsangehörige. Aus Mitgliedstaaten der Europäischen
Union leben rund 2,4 Millionen Menschen auf dem Gebiet der Bundesrepublik.
Den größten Anteil haben hier Italiener (517.546), Polen (419.435) und Griechen
(276.685). Der Anteil der europäischen Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern hatte
sich durch Migration insbesondere aus Ex-Jugoslawien (etwa eine Million) und
aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er-Jahren erhöht. Ferner
leben in Deutschland 824.352 Menschen mit einer asiatischen
Staatsangehörigkeit, 271.431 Afrikaner und 215.213 Amerikaner (davon 97.732 aus
den USA). 2010 erwarben rund 101.600 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft
(2006: 124.566) durch Einbürgerung.
Islamische Gemeinden haben etwa vier Millionen
Mitglieder (5 Prozent der Einwohner) und sind vorwiegend ausländischer
Herkunft, davon mittlerweile etwa 732.000 deutsche Staatsangehörige (knapp
0,9 Prozent der deutschen Staatsbürger); 9,1 Prozent aller 2004
geborenen Kinder haben muslimische Eltern. Um für die Vielzahl an islamischen
Organisationen einen Dachverband zu erhalten, der für Außenstehende als
Ansprechpartner fungieren kann, wurde der Koordinierungsrat der Muslime in
Deutschland gegründet.
Der Islam ist in Deutschland
nach dem Christentum die Religion mit den
meisten Anhängern; derzeit bekennen sich etwa 5 % der Bevölkerung zu ihm,
was etwa 4 Millionen Menschen entspricht, rund 1,8 Millionen sind deutsche
Staatsangehörige (Stand: 2008).[1] Der Islam ist
aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland vorwiegend sunnitisch geprägt. Im Jahr
2008 hatten rund 63 % der in Deutschland lebenden Muslime einen türkischen
Migrationshintergrund, was auf die Anwerbung von Arbeitsmigranten, damals Gastarbeiter genannt, aus der Türkei in den 1960er und 1970er Jahren zurückzuführen
ist. Andere Muslime sind vor allem Einwanderer aus Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Iran, Marokko, Afghanistan, Libanon, Pakistan, Syrien und Tunesien oder deutsche Konvertiten. Seit dem Jahr 2006 streben Muslime und Nichtmuslime
in der Deutschen
Islamkonferenz an, eine religions- und
gesellschaftspolitische Integration der muslimischen Bevölkerung in Deutschland zu
erreichen.
Aus “Die Kraft der Vernunft ” – Kapitel 3
Nessun commento:
Posta un commento